Die Zielsetzung der Gruppenpädagogik ist die Vermittlung von Gemeinschaftserlebnissen und Vertrauensbildung in der Gruppe, sowie sammeln von Erfahrungen.

Mit der Übernahme von Hilfen zur Erziehung § 30 und § 31 SGB VIII nach Anfragen des Jugendamtes wurden entsprechend der Hilfeplanung für die weitere Gestaltung der Hilfe Ziele formuliert, die mit der Familie oder dem Jugendlichen besprochen und gemeinsam bearbeitet werden. Dabei stellte sich oft heraus, dass die Problemlagen der Kinder und Jugendlichen in vielen Fällen ähnlich waren und eine gemeinsame Bewältigung zu mehr Aufgeschlossenheit und Ergebnisorientiertheit verhelfen konnte. Hier sehe ich den jungen Menschen nicht als problembelastet, sondern vielmehr als Jemand, der neue Fähigkeiten erlernt und gleichzeitig ungünstige Konstellationen lernt abzulegen. Grundsätzlich waren die Heranwachsenden schwer zu motivieren aus eigenem Antrieb Gespräche mit der Fachkraft zu führen. Die Verschlossenheit und wenige Bereitschaft sich zu öffnen, brauchte für Erfolge andere oder unkonventionelle Lösungsstrategien die Jungen Menschen zu erreichen. Mit der Zusammenlegung der einzelnen Hilfen zu einem Pool als Gruppenhilfe, ermöglichte klar und deutlich die Interaktionen und Gruppendynamischen Prozesse zu beobachten. Hier konnte gezielt mit den Stärken des Einzelnen gearbeitet und gezielt diese in den Vordergrund gerückt werden. Somit konnte jeder in irgendeiner Weise glänzen.